Mario Junior Garcia Chambi

Sie benötigen eine Übersetzung aus dem Spanischen ins Deutsche oder
aus dem Deutschen ins Spanische?
Dann sind Sie bei mir genau richtig!
Als spanischer Muttersprachler und öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die spanische Sprache fertige ich Ihre professionelle Übersetzung an.
Als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer übersetze ich
zur Vorlage bei Behörden und anderen Stellen, wie z.B. Bürgeramt, Standesamt, Einwohnermeldeamt.
Ich übersetzte alle Arten von Zeugnissen wie z.B.
Ich übersetze alle Arten von Bescheinigungen wie z.B.
um nur einige zu nennen.
Ich übersetzte alle Arten von offiziellen Urkunden, wie z.B.
Ich übersetze alle Arten von Dokumenten und Schreiben. Schicken Sie mir einfach Ihre zu übersetzenden Dokumente zu und ich unterbreite Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für Ihre benötigte professionelle Übersetzung.
Seit 2015 bin ich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die spanische Sprache.
Meinen Abschluss als stattlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher habe ich 2013 bei dem Institut für Fremdsprachen und Auslandskunde (IFA) Erlangen mit Schwerpunkt Geistes-wissenschaften erlangt.
Spanisches Sprichwort
Senden Sie mir einfach ihre zu übersetzenden Dokumente per Email oder über unten stehendes Anfrageformular zu und ich unterbreite Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Bitte wenden Sie sich unter mario.garciach@gmail.com an mich,
wenn Sie keine Antwort auf ihre Frage finden.
Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um eine rechtsgültige Übersetzung eines Schriftstücks oder Dokuments. Eine solche Übersetzung wird von mir erstellt und mit meiner Unterschrift, meinem Stempel und einer Erklärung versehen, die besagt, dass ich als Übersetzer diese nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt habe.
Eine Überbeglaubigung kann dann von Nöten sein, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung außerhalb Deutschlands verwenden möchten, beispielsweise dann, wenn Sie in ein anderes Land umziehen und die zuständige Behörde ihres neuen Wohnortes beglaubigte Übersetzungen bestimmter Unterlagen von Ihnen verlangt.
In solchen Fällen stellen Gerichte Überbeglaubigungen aus, in meinem Fall das Landgericht Nürnberg-Fürth, diese fungieren als eine Form der Bestätigung, dass der jeweilige Übersetzer in Deutschland zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen befugt ist. Eine Überbeglaubigung wird also nicht vom Übersetzer selbst ausgestellt, dieser ist dazu nicht berechtigt. Er kann jedoch für die von ihm erstellte beglaubigte Übersetzung, beim zuständigen Landgericht, eine Überbeglaubigung einholen.
Es muss entweder die Übersetzung oder das Originaldokument über beglaubigt werden, in manchen Fällen auch beides. Es gibt zwei Arten von Überbeglaubigungen. Die Apostille und die Legalisation. Die Apostille gilt nur in den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Aktuell beläuft sich die Zahl der Vertrags- und Mitgliedsstaaten auf über 100. Für alle anderen Länder, die nicht zu den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zählen, bedarf es einer sogenannten Legalisation.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? Dies ist von Fall zu Fall und je nach Dokumentenart unterschiedlich, daher lässt sich der Preis erst nach einer genauen Analyse dessen, was übersetzt werden soll, genau kalkulieren. Wie sich die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung zusammensetzen hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Beglaubigte Übersetzungen kosten daher unterschiedlich viel. Senden Sie mir einfach ihre zu übersetzenden Dokumente per Email oder über unten stehendes Anfrageformular zu und ich unterbreite Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Spanisch Deutsch Übersetzungen
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